SRG zieht Admeira-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiter
Die SRG hat beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Fall «Admeira» eingereicht. Dies, weil das Urteil eine präjudizielle Wirkung hat und der Einführung eines «Popularbeschwerderechts» für Medienveranstalter gleichkäme.