Die SRG stellt für einen Teil der Mitarbeitenden auf Homeoffice um – zum Schutz von Gesundheit und Leistungsauftrag

Medienmitteilung 12.03.2020

Die Geschäftsleitung der SRG hat entschieden, vorübergehend Homeoffice einzuführen – zum Schutz der Mitarbeitenden und des Leistungsauftrages. Von zu Hause aus muss ab nächster Woche arbeiten, wer dies aus betrieblicher Sicht tun kann. Die Anordnung gilt vorerst bis Anfang April.