Die SRG SSR erfüllt die Online-Vorgaben der Konzession

Medienmitteilung 06.10.2014

Die vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) in Auftrag gegebene Analyse der Online-Inhalte zeigt, dass die SRG in ihren Newsportalen die Vorgaben der Konzession grösstenteils erfüllt. Lediglich 3,3 Prozent aller Textbeiträge weisen keinen eindeutigen Sendungsbezug auf.