Bessere Leistungen für Hör- und Sehbehinderte auf den Fernsehkanälen der SRG SSR

Medienmitteilung 13.02.2014

Die SRG nimmt die Bedürfnisse von hör- und sehbehinderten Menschen ernst. Sie hat die Leistungen für dieses Publikum 2013 weiter verbessert. Damit erfüllt die SRG nicht nur die gesetzliche Vorgabe, sondern auch eine Vereinbarung, die sie mit den Verbänden der Sinnesbehinderten 2012 getroffen hat.