Die SRG hat entschieden, in Bezug auf das Urteil vom 15. Februar 2018, welches das Bundesgericht (BG) bezüglich des Berichts des Magazins Temps Présent über die durch die Giroud-Affäre aufgedeckten Missstände des Schweizer Kontrollsystems von Weinen gefällt hatte, gemeinsam mit der Produktion Temps Présent den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anzurufen.